In vielen Berufen finden sich Arbeiter in der Höhe wieder, und dies birgt offensichtlich erhebliche Risiken. Tatsächlich kann man sagen, dass der sogenannte Höhenarbeitssektor als einer der am stärksten gefährdeten Szenarien und Situationen gilt.
Angesichts der Schwere und des Gewichtes der Verantwortung, die Arbeiten in der Höhe umfasst, wurden speziell Vorschriften entwickelt, die es ermöglichen, die richtigen Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen und die erforderlichen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die aktuelle Gesetzgebung für Arbeiten in der Höhe ist, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und was die Mindestbezugshöhe gemäß den geltenden Gesetzen ist.
Zusammenfassung:
Die Mindesthöhe für Arbeiten in der Höhe gemäß Art. 107 des Gesetzesdekrets 81/08, ist ab 2 Metern oder mehr, berechnet von jedem als stabil angesehenen Boden.
Die einzigen Aktivitäten, die dieser Bewertung nicht folgen, sind:
Wie oben erwähnt, wird die Arbeit in der Höhe durch spezifische Gesetze geregelt, die eine Definition enthalten, die Gesetze festlegt und die Verpflichtungen des Arbeitgebers definiert.
Als Arbeiten in der Höhe gelten alle Tätigkeiten, die in einer Höhe von mehr als zwei Metern ausgeführt werden und den Arbeitnehmer daher der Absturzgefahr aussetzen. Unter den verschiedenen Tätigkeiten, die von der Definition in Betracht gezogen werden, sind auch Ausgrabungstätigkeiten enthalten, die größere Tiefen als die erwähnte umfassen.
Bei der Arbeit in der Höhe ist die zu berücksichtigende Gesetzgebung Titel IV, Kapitel II des Gesetzesdekrets 81/08.
Die Höhenarbeitsgesetzgebung enthält alle Vorschriften zur Unfallverhütung. Zu diesen Maßnahmen gehören:
Der Sicherheitsmanager und / oder der Arbeitgeber sind die beiden möglichen Personen, die für den Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich sind. Aus diesem Grund fallen ihnen alle zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten zu.
Die für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person ist eine Person, die dazu bestimmt ist, alle zum Schutz und zur Verhütung von Risiken vorgesehenen Tätigkeiten zu leiten und zu koordinieren. Aus diesem Grund gehören zu seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in der Höhe findet ihren Ausgangspunkt in der Identifizierung der möglichen Risiken, denen der Arbeiter ausgesetzt sein kann:
Zu einer korrekten Risikobewertung gehören neben Risiken auch Programmierung und Sicherheitsplanung: Mal sehen, was es ist.
Programmierung und Planung spielen beim Arbeitsschutz eine zentrale Rolle: Sie ermöglichen es, alle notwendigen präventiven Sicherheitsmaßnahmen zu organisieren und zu ergreifen. Im Detail sprechen wir daher über organisatorische Maßnahmen und PSA, die sinnvoll sind, um die Risiken auf ein Mindestmaß zu senken.
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