Am 2. August 2022 gab es weitere Entwicklungen im Bereich der Prävention. Die Vereinbarung zwischen den beiden für die Überwachung und Bewältigung von Arbeitsunfällen zuständigen Instituten, nämlich INL (Nationale Arbeitsinspektion) bzw. INAIL (Nationales Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle), legte die gemeinsame Nutzung und Verwendung von Daten fest, die von einem Registrierungssystem gesammelt wurden, das für die Planung und Bewertung der Aufsichtstätigkeit der beiden Institutionen geeignet ist. Das System war in den letzten 14 Jahren mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert.
Inhalt der Vereinbarung, hervorstechende Teile:
- Die dem INAIL zur Verfügung stehenden Telematikdienste werden dem INL kostenlos zur Verfügung gestellt, wie z.B. „Informationsflüsse, Messeregister und Unfall-Dashboard“.
- Die Dienste sind immer zugänglich, sofern INAIL nichts anderes erbringt.
- INAIL überwacht den Zugriff und die Verfahren für den Zugriff auf und die Verwendung von Daten und führt auch Stichprobenkontrollaktivitäten durch, um die Einhaltung der korrekten Zugriffsmethoden zu überprüfen.
Wenn Anomalien festgestellt werden, können Dokumente und Klarstellungen im Zusammenhang mit der Streitigkeit angefordert werden.
- Es besteht ein Haftungsausschluss des INAIL für Ungenauigkeiten von Informationen, außergerichtliche Streitigkeiten und / oder gerichtliche Streitigkeiten, die sich aus der Datenkommunikation ergeben können, sowie für die Verarbeitung von Daten, die in einer Weise oder zu Zwecken durchgeführt werden, die gemäß den Bestimmungen der Artikel 5 und 6 der EU-Datenschutzverordnung nicht rechtmäßig, richtig und transparent sind.
- Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Quelle INAIL