Die PSA der 3. Kategorie für diejenigen, die gerade die Schwelle der Welt der Sicherheit überschritten haben, sind persönliche Schutzausrüstungen , die genau zum Schutz des Arbeitnehmers vor Unfällen verwendet werden. Natürlich besagen die Bedingungen und Fälle, dass es nicht ausreicht, PSA zu haben, um dauerhafte Immunität zu haben, aber zumindest ermöglichen sie es Ihnen, sich vor jenen Verletzungen zu schützen, die, wenn sie auftreten, sonst größere Schäden verursachen oder sogar zu tödlichen Unfällen führen könnten.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 17/2019 wird die Gesetzgebung an die Bestimmungen der Europäischen Verordnung 2016/425 angepasst, die die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von PSA festlegt und auch das Gesetzesdekret 81/2008 ändert, das sowohl für die Auswahl des Geräts im Zusammenhang mit der auszuführenden Arbeit als auch eine regulatorische Referenz für die Schulung des Personals in der Verwendung derselben ist (Gesetzesdekret 81/08 Kapitel II).
Bis zum neuen Erlass, mit dem die Verweise auf die technischen Vorschriften des Ministerialerlasses vom 2. Mai 2001 aktualisiert werden, gilt letzteres, das mit den geltenden technischen Normen (UNI) aktualisiert wird.
Die Normen und Techniken sind im Ministerialerlass vom 2. Mai 2001 festgelegt und als Standards für bewährte Verfahren definiert.
Tabelle Die wichtigsten derzeit geltenden technischen Normen für PSA, wie in der Tabelle beschrieben (aktualisiert am 5. April 2022).
Beschreibung | UNI-Norm in Kraft |
Gehörschützer- Empfehlungen für Auswahl, Gebrauch, Pflege und Wartung- Leitfaden | UNI EN 458:2016 |
Leitfaden für die Auswahl, Verwendung und Wartung von Atemschutzgeräten, in Anwendung auf UNI EN 529:2006 | UNI EN 529:2006 integriert durch UNI 11719:2018 |
Augen- und Gesichtsschutz – Leitfaden zur Auswahl, Anwendung und Pflege | UNI EN ISO 19734:2021 |
Schutz der unteren Extremitäten – Sicherheits-, Schutz- und Arbeitsschuhe – Kriterien für Auswahl, Verwendung, Pflege und Wartung | UNI/TR 11430:2011 |
Kopfschutz – Persönliche Schutzausrüstung – Schutzhelme – Auswahlhilfe | UNI 11114:2004 |
Schutz gegen Absturz – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Leitfaden für Auswahl und Verwendung | UNI 11158:2015 |
Es sollte klargestellt werden, dass PSA unter Verwendung von Materialien mit technischen Merkmalen je nach Arbeitseinsatz hergestellt werden. Die Norm sieht vor, dass nach der Bewertung der Risiken die geeigneten Systeme ermittelt werden, um diese Risiken zu verringern. Um den Benutzern den Arbeitsbereich anzuzeigen, werden PSA in Kategorien unterteilt, nämlich:
Um die Zugehörigkeit und Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der identifizierten PSA zu überprüfen, ist es möglich, die obligatorische Kennzeichnung im Handbuch und auf allen Etiketten des einzelnen Produkts zu konsultieren.
PSA jeder Kategorie unterliegen der EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die wichtigsten Daten zur Identifizierung lauten wie folgt:
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Artikel 115 des Gesetzesdekrets 81/08 enthält die Normung von Schutzsystemen im Zusammenhang mit Arbeiten in der Höhe, die zu Stürzen aus der Höhe führen können. Im Falle von PSA, die sich auf das geregelte Thema beziehen, finden wir Anhang VIII interessant, der allgemeine und nicht erschöpfende Angaben zu den Tätigkeiten und Tätigkeitsbereichen enthält, für die es erforderlich sein kann, persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Auf der Grundlage der Risikobewertung wird festgestellt, ob die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich ist und, wenn ja, welche Merkmale diese Ausrüstungen gemäß den
Bestimmungen dieser Richtlinie aufweisen sollten.
Risiken | Betroffener Körperteil Art der persönlichen Schutzausrüstung | Beispiele für Tätigkeiten, bei denen es erforderlich sein kann , die entsprechende Art von persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden (*) | Branchen und Industriezweige |
Stürze aus der Höhe | Ganzkörper Persönliche Schutzausrüstungzur Verhinderung oder zum Aufhalten von Stürzen aus der Höhe | – Arbeiten an Bausystemen- Einbau von vorgefertigten Elementen- Arbeiten an Pylonen- Arbeiten auf Dächern- Arbeiten an senkrechten oder schrägen Flächen- Arbeiten in erhöhten Krankabinen- Arbeiten in erhöhten Kabinen von Regalbediengeräten- Arbeiten in erhöhten Bedienpositionen an Bohrtürmen – Arbeiten in Brunnen und Abwasserkanälen | – Hoch- und Tiefbau- Schiffbau- Instandhaltung der Infrastruktur |
Quelle: Gesetzesdekret 81/08 – ANHANG VIII – ALLGEMEINE HINWEISE ZUM BESONDEREN SCHUTZ
Viele PSA können altern und sich daher verschlechtern, so dass der Hersteller gemäß der Verordnung verpflichtet ist, auf der PSA nach Möglichkeit den Monat und das Jahr der Herstellung und /oder gegebenenfalls das Jahr und den Monat des Ablaufs der PSA anzubringen.
Ist es nicht möglich, die oben genannten Angaben über die Lebensdauer der einzelnen Schutzeinrichtung zu machen, so muss der Hersteller gemäß Anhang II in Abschnitt 2.4 im Handbuch alle zweckdienlichen Angaben zur Bestimmung des Monats und des Jahres sowie die Höchstzahl der Reinigungsvorgänge angeben, bei deren Überschreitung die PSA überarbeitet oder ausgetauscht werden sollte.
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Die Sanktionen sind in den meisten Fällen im Gesetzesdekret 81/08 Art. 14 Abs. 1 und Co. 9 und in Anhang I mit Beschreibung nach Fall und Höhe im Zusammenhang mit dem Verstoß festgelegt.
Tabelle ANHANG I
FALL | Zusatzbetrag | |
1 | Versäumnis bei der Erstellung des Dokuments zur Risikobewertung | 2.500 € |
2 | Nichterstellung des Notfallplans und Evakuierung | 2.500 € |
3 | Mangel an allgemeiner und beruflicher Bildung | 300 € für jeden betroffenen Arbeitnehmer |
4 | Versäumnis, den Präventions- und Schutzdienst einzurichten und den entsprechenden Geschäftsführer zu bestellen | 3.000 € |
5 | Fehler bei der Verarbeitung des Sicherheitsbetriebsplans (SOP) | 2.500 € |
6 | Versäumnis, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aus großer Höhe bereitzustellen | 300 € für jeden betroffenen Arbeitnehmer |
7 | Fehlender Vakuumschutz | 3.000 € |
8 | Nichtanwendung von Stützverstärkungen, unbeschadet der Anforderungen des technischen Berichts über die Bodenkonsistenz | 3.000 € |
9 | Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen in Ermangelung geeigneter organisatorischer und verfahrenstechnischer Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den daraus resultierenden Risiken | 3.000 € |
10 | Vorhandensein von unter Spannung stehenden nackten Leitern in Ermangelung organisatorischer und verfahrenstechnischer Vorkehrungen, die geeignet sind, die Arbeitnehmer vor den daraus resultierenden Risiken zu schützen | 3.000 € |
11 | Fehlender Schutz gegen direkte und indirekte Kontakte (Erdungssystem, Leistungsschalter , Fehlerstromschutzschalter) | 3.000 € |
12 | Unterlassene Überwachung des Einbaus oder der Änderung von Sicherheits- , Signal- oder Steuereinrichtungen | 3.000 € |
12-bis | Versäumnis, die Aufsichtsbehörde vor Beginn der Arbeiten zu informieren, was ein Risiko einer Asbestexposition mit sich bringen kann | 3.000 € |